1.
Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen (kurz: Bedingungen) regeln das Rechtsverhältnis zwischen uns, der Staffing Software Solutions GmbH, als Auftragnehmer / Leistungserbringer einerseits und unseren Auftraggebern andererseits und gelten für von uns erbrachte Dienstleistungen (welcher Art auch immer, insbesondere Beratung und Support).
2.
Unsere Dienstleistungen und diesen zugrunde liegenden Anbote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn auf sie nicht vor jedem einzelnen Geschäftsfall nochmals ausdrücklich verwiesen wird. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
3.
Allfällige Geschäfts-, Einkaufs- und Annahmebedingungen des Auftraggebers haben keinen Vorrang vor diesen Bedingungen und verpflichten uns nur dann, wenn diese von uns in jedem einzelnen Geschäftsfall ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Insbesondere sind wir nicht verpflichtet, den vom Auftraggeber verwendeten, diesen Bedingungen entgegenstehenden Bedingungen zu widersprechen. Unterbleiben des Widerspruchs oder Ausführung der Dienstleistung unsererseits bedeuten keinesfalls Zustimmungen oder Anerkennung, und zwar selbst dann nicht, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers sind. Eine Bezugnahme unsererseits auf Unterlagen des Auftraggebers bedeutet keine Anerkennung von dessen Bedingungen oder Regelwerken. Erhält der Auftraggeber erstmals im Rahmen unseres kaufmännischen Bestätigungsschreibens oder unserer Auftragsbestätigung Kenntnis von der Existenz oder dem Wortlaut unserer Bedingungen, so werden diese durch die widerspruchslose Annahme des Bestätigungsschreibens bzw. der Auftragsbestätigung vollumfänglich anerkannt.
1.
Unsere Anbote sind freibleibend. Insbesondere sind die in unseren Katalogen, Preislisten, Broschüren, Informationsmaterialien, Prospekten, auf unserer Website, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien enthaltenen Informationen über unsere Dienstleistungen unverbindlich.
2.
Vertragsabschlüsse und allfällige sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Bezüglich der Geltung als schriftliche Bestätigung ist der elektronische Schriftverkehr dem Briefverkehr gleichgestellt.
3.
Aufträge, welche in ihrer Formulierung von den von uns gelegten Anboten in irgendeinem Punkt abweichen, bedürfen zur Begründung einer Verbindlichkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
4.
Schreibfehler oder Kalkulationsirrtümer berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag, wenn der Auftraggeber eine Anpassung ablehnt. Ersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesem Fall ausgeschlossen.
1.
Für die Erbringung unserer Dienstleistungen gilt Folgendes:
Der Auftraggeber hat bei der Erbringung der Dienstleistung durch uns bestmöglich mitzuwirken und alles Erforderliche zu unternehmen bzw. vorzukehren, damit wir unsere Dienstleistung vertragsgemäß erbringen können. Verzögerungen oder Unterbleiben der Ausführung der Dienstleistung sowie alle damit verbundenen Folgen, Aufwendungen und Belastungen aufgrund unterlassener oder nicht ausreichender Mitwirkung und Unterstützung seitens des Auftraggebers gehen ausschließlich zu seinen Lasten.
2.
Für den Fall, dass die Erbringung der Dienstleistung durch Fälle höherer Gewalt verzögert, behindert, unzumutbar oder unmöglich gemacht wird, sind wir von unserer Leistungspflicht befreit und können auch vom Vertrag teilweise oder ganz zurücktreten. Der Auftraggeber hat in diesen Fällen keine Ersatzansprüche uns gegenüber. Bei teilweisem oder gänzlichem Vertragsrücktritt durch uns haben wir Anspruch auf aliquote Entlohnung entsprechend der bisherigen Leistungserbringung. Alternativ kann von uns die Abrechnung der bisherigen Leistung nach Aufwand vorgenommen werden.
Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse oder solche Ereignisse, die, selbst wenn sie vorhersehbar waren, außerhalb unseres Einflussvermögens bzw. des Einflussvermögens des Auftraggebers liegen und deren Auswirkung auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen nicht verhindert werden können.
Der höheren Gewalt gleichgesetzt sind insbesondere Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördliche Eingriffe, Embargos, jegliche Art von Sanktionen (vor allem wirtschaftliche und politische) Energieversorgungsschwierigkeiten, Epidemien, Pandemien oder sonstige Umstände (welcher Art auch immer), die uns die Leistung wesentlich erschweren oder auch unmöglich machen, unabhängig davon, ob sie bei uns oder bei einem unserer Unterlieferanten eingetreten sind.
1.
Die in unseren Anboten genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Anbotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
Es gelten die in unseren Auftragsbestätigungen festgelegten Preise. Zu den Preisen einschließlich aller Nebenkosten kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich normierten Höhe hinzu
2.
Preisanbote sowie Kostenvoranschläge unsererseits sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass deren Verbindlichkeit ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
3.
Sollten sich die von uns zu zahlenden Preise bzw. die von uns zu tragenden Kosten – insbesondere aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen, innerbetrieblicher Abschlüsse oder anderer, für die Kalkulation relevanter Umstände oder zur Leistungserbringung notwendigen Mittel wie zB für Material, Energie, Transport, Fremdarbeiten, Finanzierung – verändern, sind wir jederzeit berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen. Uns treffende Erhöhungen von Kosten, Preisen und Löhnen etc. können wir in jedem Fall an unseren Auftraggeber weiterverrechnen.
1.
Das Entgelt ist 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag uneingeschränkt verfügen können.
2.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers, insbesondere gestützt auf die Einrede des nicht erfüllten Vertrages, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenso wenig ist der Auftraggeber zur Aufrechnung mit welchen Ansprüchen auch immer berechtigt, ausgenommen von uns anerkannte oder bereits titulierte Forderungen.
1.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, gemäß § 456 UGB jährliche Zinsen
in Höhe von 9,2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank vom vorangehenden 30.06. bzw. 31.12. zu verrechnen.
Die Geltendmachung weitere Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Der Auftraggeber haftet uns für derartige weitere Schäden, insbesondere auch für Zinsschäden infolge nicht rechtzeitiger Erfüllung der Zahlungsverpflichtung
2.
Sofern die Geltendmachung offener Forderungen durch uns selbst erfolgt, verpflichtet sich der Auftraggeber, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 40,00 zu zahlen. Für den Ersatz von Betreibungskosten, die diesen Pauschalbetrag übersteigen, ist § 1333 Abs. 2 ABGB anzuwenden.
3.
Darüber hinaus werden alle Forderungen sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt werden, die nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit zu mindern. In diesem Fall sind wir berechtigt, ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder nach fruchtlosem Verstreichen einer mittels Mahnung gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten.
4.
Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, unsere Dienstleistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen und den Rücktritt nicht nur bezüglich des gegenständlichen Vertrages, sondern auch bezüglich anderer noch nicht abgewickelter Geschäfte oder Leistungen zu erklären.
5.
Sofern sich die wirtschaftliche Situation des Auftraggebers deutlich verschlechtert, über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens droht, ein Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet wird oder uns Informationen zukommen, welche geeignet sind, Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Auftraggebers zu begründen, sind wir jederzeit berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Auftraggeber sofort fällig zu stellen. Sollte eine andere Zahlungsart als Barzahlung vereinbart sein, sind wir weiters berechtigt, Barzahlung zu verlangen.
Durch diese Bestimmung bleibt unser Recht auf Vertragsauflösung gemäß Punkt I) dieser Bedingungen unberührt
1.
Eine Haftung gegenüber dem Auftraggeber trifft uns – Personenschäden ausgenommen – nur bei krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, wobei Schadenersatzansprüche in jedem Fall nur auf die reine Schadensbehebung und mit der Höhe der Auftragssumme beschränkt sind. Für sonstige Schäden welcher Art auch immer, wie zB Schäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind, für Gewinnentgang, für Mangelfolgeschäden sowie für Schäden durch Produktionsunterbrechung und Betriebsbehinderung haften wir keinesfalls. Die Beweislastumkehr nach § 1298 ABGB wird ausgeschlossen. Den Nachweis, dass uns krass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft, hat der Auftraggeber zu erbringen.
Unsere Haftung für Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen beschränkt sich auf die sorgfältige Auswahl derselben. Sollte und – aus welchem Grund auch immer – im Einzelfall eine darüber hinausgehende Haftung treffen, gelten die im vorangegangenen Absatz genannten Haftungsbeschränkungen im gleichen Umfang auch für unsere Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen.
2.
Sämtliche Ersatzansprüche verjähren spätestens ein Jahr nach Erbringung der Leistung.
3.
In jenen Fällen, in denen Deckung durch unserer Betriebshaftpflichtversicherung besteht, ist jegliche Ersatzpflicht mit der zur Verfügung stehenden Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt. Die vorstehend genannten Haftungsbeschränkungen bleiben hiervon unberührt.
1.
Haben sich die Umstände, unter denen ein Vertragsabschluss erfolgte, so erheblich verändert, dass mit Recht angenommen werden kann, der Abschluss wäre unter den geänderten Verhältnissen gar nicht oder nur zu anderen Bedingungen erfolgt, und war die Änderung der Umstände im Zeitpunkt des Abschlusses auch bei Anwendung der Vorsicht eines ordentlichen Unternehmers nicht vorauszusehen, so steht uns je nach der Beschaffenheit des Falles das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder eine den geänderten Umständen Rechnung tragende Abänderung der Vertragsbestimmungen zu verlangen.
1.
Sämtliche Verträge mit dem Auftraggeber können unsererseits aus wichtigem Grund jederzeit fristlos vorzeitig aufgelöst werden.
2.
Ein wichtiger Grund für die vorzeitige Auflösung liegt insbesondere dann vor, wenn
a) ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder uns Informationen zukommen, welche geeignet sind, Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Auftraggebers zu begründen (§ 25b IO bleibt von dieser Bestimmung unberührt);
b) der Auftraggeber trotz erfolgter Mahnung offene fällige Forderungen nicht beglichen hat;
c) der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Bereitstellung der für die Auftragerfüllung notwendigen Unterlagen bzw. sonstigen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nachkommt.
1.
Erfüllungsort für Dienstleistung und Zahlung ist, wenn nichts anderes vereinbart ist, der Sitz der Staffing Software Solutions GmbH in 1230 Wien.
2.
Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertragsverhältnisses, das diesen Bedingungen unterliegt, oder für Streitigkeiten aus solchen Vertragsverhältnissen ist für Klagen des Auftraggebers ausschließlich das für 1230 Wien sachlich zuständige Gericht und für Klagen, welche durch uns eingebracht werden, wahlweise das für 1230 Wien sachlich zuständige Gericht oder der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers.
3.
Es gilt, wenn nichts anderes vereinbart ist, österreichisches Recht, jedoch unter Ausschluss der Verweisnormen. Dies gilt auch für die Frage des Zustandekommens des Vertrages.
1.
Sämtliche Abweichungen von den vorliegenden Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden sind rechtsunwirksam.
2.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Regelung zu ersetzen, der der wirtschaftlich gewollte Zweck der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Regelung im Rahmen des gesamten Vertrages am nächsten kommt.
3.
Im Falle des nachträglichen Auftretens einer Lücke gilt jene Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck der gegenständlichen Bedingungen vereinbart worden wäre, wenn man die Lösung der nicht vertraglich geregelten Fragen von vornherein bedacht hätte.
4.
Sofern außerhalb dieser Bedingungen zwischen uns und dem Auftraggeber vertragliche Vereinbarungen getroffen werden und diese mit den Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen in Widerspruch stehen, wird vereinbart, dass die Bestimmungen in den vertraglichen Vereinbarungen außerhalb der vorliegenden Bedingungen nur dann vorrangig zur Anwendung gelangen, wenn ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, dass die entsprechenden Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen nachrangig sind.
5.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle kaufmännischen und technischen Details, die ihnen durch diese Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln, sofern sie nicht bereits allgemein bekannt sind.
6.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes speichern und für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden.
Stand: Juli 2024
Folge Sie uns, um nichts mehr zu verpassen!
Sie brauchen Hilfe mit Templink?
Copyright © 2024 Staffing Software Solutions GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Zurzeit ist die Webseite nur in Deutsch verfügbar
Currently this website is only available in german
Es sind keine Zahlungsdaten erforderlich für den Testzeitraum
Die gesamte Vorstellung dauert in etwa 20 min. und ist vollkommen unverbindlich und kostenlos
Die gesamte Vorstellung dauert in etwa 20 min. und ist vollkommen unverbindlich und kostenlos
Die gesamte Vorstellung dauert in etwa 20 min. und ist vollkommen unverbindlich und kostenlos