1.1
Die Staffing Software Solutions GmbH, Talpagasse 1a/Obj. C1, 1230 Wien (im Folgenden „SSS“) bietet dem Kunden eine cloudbasierte Plattform („Templink“) (im Folgenden „Plattform“) an, mit welcher der Kunde in der Lage ist, seinen Arbeitskräftebedarf an Dritte (in der Regel Personaldienstleister und/oder Arbeitsvermittler; Kunden und Personaldienstleister und/oder Arbeitsvermittler im Folgenden gemeinsam „Benutzer“ genannt) zu melden.
1.2
Die Kunden haben die Möglichkeit, über die Plattform die von Dritten (Personaldienstleistern und/oder Arbeitsvermittlern) hochgeladenen Bewerberprofile, Bewerbungen, Bewerbungsunterlagen (Lebensläufe, Zeugnisse, etc.) und/oder dergleichen zu empfangen und zu verwalten. Für die Nutzung der Plattform gelten die nachfolgenden Bedingungen.
2.1
Für das Vertragsverhältnis zwischen SSS und dem Kunden gelten ausschließlich diese Nutzungsbedingungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Vertragsbedingungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Kunden, werden ausschließlich dann Vertragsbestandteil, wenn diese von SSS ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden. Die betreffenden Vertragsbedingungen gelten in diesen Fällen jeweils nur für das konkrete Einzelgeschäft.
2.2
Diese Nutzungsbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge im Zusammenhang mit der Plattform, ohne dass SSS jeweils gesondert auf diese Nutzungsbedingungen hinweisen muss. SSS wird den Kunden über jegliche Änderungen dieser Nutzungsbedingungen ohne unnötigen Aufschub informieren. Die jeweils aktuelle und gültige Fassung dieser Nutzungsbedingungen wird auf der Homepage von SSS unter https://templink.at/nutzungsbedingungen/ publiziert.
2.3
Änderungen der Nutzungsbedingungen in laufenden Dauerschuldverhältnissen werden wirksam, wenn die geänderten Nutzungsbedingungen dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform bekannt gegeben werden. Sollte der Kunde durch die Änderungen nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangen oder werden nicht bloß redaktionelle Änderungen vorgenommen (z.B. Korrektur von offensichtlichen Unrichtigkeiten), so ist er berechtigt, den geänderten Nutzungsbedingungen bis zu deren Inkrafttreten schriftlich zu widersprechen.
2.4
Individuelle Vertragsabreden gehen diesen Nutzungsbedingungen in jedem Fall vor; selbiges gilt für Lastenhefte bzw. Leistungsbeschreibungen der Plattform.
3.1
Dem Kunden wird die Plattform gemäß der Leistungsbeschreibung in der jeweils gültigen Fassung entgeltlich zur Verfügung gestellt und wird dem Kunden die entgeltliche Nutzung der Plattform gemäß Punkt 4. dieser Nutzungsbedingungen gestattet.
3.2
SSS darf zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritte (Subunternehmer) und Mitarbeiter von Dritten beiziehen. Die Leistungserbringung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, in den Räumlichkeiten der SSS.
3.3
Die Leistungsbeschreibung in der jeweils gültigen Fassung ist abschließend und für den Umfang der Leistungsverpflichtungen der SSS ausschließlich maßgebend. Der Kunde kann aus anderen Darstellungen der Plattform, insbesondere in nichtöffentlichen Äußerungen oder in Werbemitteln der SSS sowie durch deren MitarbeiterInnen und/oder Vertriebspartner keinerlei Rechte ableiten. Derartige Äußerungen und/oder Werbemittel stellen keine „ausdrücklich zugesagten Eigenschaften“ im Sinne der §§ 922 ff ABGB dar.
3.4
Die Plattform wird auf gesicherten Servern in Österreich und Deutschland betrieben.
3.5
Arbeitsverträge bzw. Arbeitskräfteüberlassungsverträge kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und den Personaldienstleistern und/oder Arbeitsvermittlern bzw. den betreffenden (Leih-)Arbeitskräften zustande. SSS stellt lediglich die Plattform zur Verfügung, über welche derartige Arbeitsverträge bzw. Arbeitskräfteüberlassungsverträge zwischen dem Kunden und den Personaldienstleistern, Arbeitsvermittlern und/oder (Leih-)Arbeitskräften angebahnt und abgewickelt werden können.
4.1
SSS stellt dem Kunden die Plattform in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Verfügung (abrufbar unter https://app.templink.at). Zu diesem Zweck richtet SSS die Plattform auf ihrer Serverinfrastruktur ein, der über das Internet für den Kunden via „Shared Application“ oder einer ähnlichen Technologie erreichbar ist. Die Freischaltung der Plattform erfolgt gemäß Punkt 6. Die Plattform verbleibt dabei auf der Serverinfrastruktur von SSS.
4.2
SSS räumt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages das entgeltliche, nicht-exklusive und nicht-übertragbare Recht ein, die Plattform auf den Servern von SSS nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen ausschließlich für seine unternehmerischen sowie die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Zwecke zu nutzen.
4.3
Der Kunde darf die Plattform nur vervielfältigen, soweit dies für die bestimmungsgemäße Nutzung laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung erforderlich ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden in den Arbeitsspeicher, nicht jedoch die, wenn auch nur vorübergehende, Installation oder das Speichern der Plattform auf Datenträgern (wie etwa Festplatten oder Ähnliches) der vom Kunden eingesetzten Hardware.
4.4
Der Kunde ist berechtigt, Zugänge für Benutzer zur Plattform einzurichten und in diesem Zusammenhang entsprechende Zugangsdaten an die Benutzer weiterzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Benutzer zur Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen zu verpflichten und SSS für Schäden aus Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen durch die Benutzer vollständig, insbesondere einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten, schad- und klaglos zu halten.
4.5
Sind für den Kunden erkennbare Produkte von Dritten Teil der Leistung von SSS, erkennt der Kunde zusätzlich zugehörige Nutzungs- und Lizenzbedingungen dieses Dritten an und räumt diesen das Recht ein, diese Nutzungs- und Lizenzbedingungen direkt gegenüber dem Kunden bzw. die von diesem mit Zugangsdaten zur Plattform versehenen Benutzer geltend zu machen. Der Entzug von Nutzungsrechten durch Dritte aufgrund eines Verhaltens des Kunden und/oder eines Benutzers lassen die vertragliche Verpflichtungen des Kunden gegenüber der SSS unberührt; die SSS ist auch nicht für Einschränkungen verantwortlich, die dem Kunden bzw. einem Benutzer aufgrund der entzogenen Nutzungsrechte entstehen. Selbiges gilt in Bezug auf sämtliche Nutzungs- und Lizenzbedingungen von Produkten Dritter, auf die der Kunde im Zuge des Vertragsabschlusses von SSS gesondert hingewiesen wurde.
4.6
SSS ist bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen (insbesondere bei Verstößen gegen die unter Punkt 9. normierten Pflichten) nach eigenem Ermessen berechtigt, den betreffenden Benutzern deren Zugangsberechtigung zur Plattform sowohl temporär als auch dauerhaft zu entziehen bzw. die betreffenden Benutzer nach eigenem Ermessen sowohl temporär als auch dauerhaft zu sperren.
4.7
Der Kunde hat Anspruch auf kostenlose Updates, die aus der ständigen Systemoptimierung von SSS resultieren. SSS ist berechtigt, die Updates auch ohne Rücksprache mit dem Kunden zu installieren bzw. zur Verfügung zu stellen.
5.1
SSS stellt dem Kunden im Rahmen des üblichen Volumens („fair use“) den erforderlichen Speicherplatz für die vom Kunden durch die Nutzung der Plattform erzeugten und/oder die zur Nutzung der Plattform erforderlichen Daten auf ihrer Serverinfrastruktur zur Verfügung. Der Kunde bzw. die von ihm mit Zugangsdaten zur Plattform versehenen Benutzer können auf diesen Servern unter Ausnutzung des dem Kunden zur Verfügung gestellten Speicherplatzes Daten und Inhalte ablegen. SSS schuldet lediglich die Zurverfügungstellung von Speicherplatz. SSS trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten gemäß Punkt 4.1 abrufbar sind.
5.2
Der Kunde ist nicht berechtigt, den Speicherplatz gemäß Punkt 5.1 einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur wie auch immer gearteten Nutzung zu überlassen.
5.3
Sämtliche Rechte an den Daten verbleiben in jedem Fall bei den Benutzern und sind diese daher jederzeit berechtigt, die Herausgabe bzw. Löschung einzelner oder sämtlicher Daten zu verlangen. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Maßgabe von Punkt 16. dieses Vertrages.
6.1
Die Nutzung der Plattform ist für einen Kunden bei erstmaliger Nutzung in der Testphase (siehe Punkt 15) gratis. Für die Nutzung der Plattform gelten darüber hinaus, sofern im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, jeweils die auf https://templink.at/preise/ abrufbaren Preise. Sämtliche Preise verstehen sich dabei in EUR exklusive gesetzlicher Steuern und Abgaben, sofern nicht Gegenteiliges angegeben ist. Die Verrechnung erfolgt anhand der vom Nutzer auf der Plattform aktivierten Nutzer.
6.2
Die Abrechnung erfolgt zum Ersten eines Monats für den entsprechenden Monat im Voraus anhand der an diesem Tag vom Nutzer auf der Plattform aktivierten Nutzer. Werden vom Nutzer unterhalb des Monats weitere Nutzer auf der Plattform aktiviert, erfolgt die Verrechnung umgehend aliquot für den (Rest-)Monat. Für den Fall der Abrechnung über ein (hinterlegtes) Zahlungsmittel stimmt der Kunde ausdrücklich zu, dass SSS berechtigt ist, das vom Kunden bekanntgegebene Zahlungsmittel entsprechend zu belasten.
6.3
SSS ist berechtigt, dem Kunden beauftragte Leistungen nach Vorankündigung und angemessener Frist in Rechnung zu stellen, wenn der Kunde die Bereitstellung oder Leistungserbringung durch die SSS verzögert bzw. verweigert.
6.4
Kommt der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Wochen erstreckt, mit einem erheblichen Teil der Bezahlung des vereinbarten Entgelts in Verzug, ist die SSS nach Setzen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, sämtliche Leistungen für den Kunden zu sperren oder einzustellen. Allfällige nutzungsunabhängige Entgelte sind auch bei durch SSS gesperrten oder eingestellten Leistungen geschuldet.
6.5
Im Übrigen ist der Kunde im Falle eines Zahlungsverzuges verpflichtet, Zinsen in Höhe von 10 % p.a. an SSS zu bezahlen.
7.1
Nach Vertragsabschluss wird SSS dem Kunden die Login-Daten zur Plattform in der Anzahl der bestellten Benutzeraccounts zur Verfügung stellen. SSS wird den Kunden bei der Einrichtung der Plattform für die Zwecke des Kunden bzw. bei der Einrichtung der Benutzeraccounts auf Anforderung des Kunden unterstützen. SSS behält sich vor, für diese Unterstützungsleistungen ein Entgelt analog dem unter https://templink.at/preise/ abrufbaren Preisblatt zu verrechnen.
7.2
Auf Anforderung durch SSS wird der Kunde an sämtlichen Tätigkeiten von SSS mitwirken, insbesondere indem er Mitarbeiter, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen (businessfähiger Internetzugang) auf eigene Kosten zur Verfügung stellt.
7.3
Sofern der Kunde über die ursprünglich getroffenen Vereinbarungen hinaus direkt über die Plattform weitere Benutzer oder Standorte hinzufügt bzw. weitere variable Entgeltbestandteile laut dem unter https://templink.at/preise/ abrufbaren Preisblatt in Anspruch nimmt, akzeptiert der Kunde durch das Hinzufügen der weiteren Benutzer oder Standorte bzw. durch die Inanspruchnahme der weiteren variablen Entgeltbestandteile die zusätzlichen monatlichen Kosten laut dem im betreffenden Zeitpunkt aktuell gültigen Preisblatt, welches in der jeweils aktuellen Fassung unter https://templink.at/preise/ abrufbar ist (das Klicken der Buttons „Speichern & Aktivieren“ bzw. „Speichern“ bedeutet in diesen Fällen jeweils eine Vertragsannahme durch den Kunden).
7.4
Der Kunde ist in Kenntnis darüber, dass SSS im Falle eines beidseitigen Unternehmensgeschäftes nicht verpflichtet ist, dem Kunden in den Fällen des Punkt 7.3. die Informationen nach § 9 Abs. 1 und 2 ECG gesondert mitzuteilen. Ebenso gelten die Bestimmungen des § 10 Abs. 1 und 2 ECG als einvernehmlich abbedungen.
7.5
Insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die Zwecke des Punktes 7.3. ist SSS jederzeit berechtigt, Prüfungen der Lizenzen durchzuführen, etwa um die ausreichende Zahl oder ausreichende Nutzungsrechte des Kunden zu prüfen. Ergibt diese Überprüfung, dass vom Kunden über die ursprünglich beauftragte Anzahl an Benutzern hinaus Accounts freigeschalten bzw. verwendet werden, ist SSS berechtigt, die entsprechende Differenz an Benutzeraccounts mit der nächstfolgenden monatlichen Abrechnung für die bis dahin angelaufenen Abrechnungsperioden und in weiterer Folge laut Punkt 6.2 im Voraus zu verrechnen. Selbiges gilt für die weiteren variablen Entgeltbestandteile (z.B. Anzahl der aktiven Standorte, Anzahl der Personaldienstleister etc.) laut dem unter https://templink.at/preise/ abrufbaren jeweils gültigen Preisblatt.
7.6
Die Zugangsdaten dürfen von den Benutzern ausschließlich im Rahmen und im Umfang dieses Vertrages genutzt werden, was der Kunde jeweils entsprechend sicherzustellen hat. Die Weitergabe der Zugangsdaten von Benutzern an Dritte zu welchem Zweck auch immer ist nicht gestattet. SSS ist berechtigt, jederzeit – aus Sicherheits- und/oder aus Administrationsgründen – die Zugangsdaten zu ändern und dem betreffenden Benutzer die neuen Zugangsdaten schriftlich (E-Mail ausreichend) bekannt zu geben.
7.7
Jeder Benutzer ist zur Geheimhaltung seiner personalisierten Zugangsdaten verpflichtet. Der Benutzer ist überdies zur unbedingten Absicherung seines Anschlusses, seiner Endgeräte sowie seiner Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte verpflichtet.
7.8
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zuzurechnenden Benutzer entsprechend der Punkte 7.6 und 7.7 zu verpflichten und wird der Kunde SSS für sämtliche Schäden und Kosten bei einem Verstoß eines ihm zuzurechnenden Benutzers gegen die in Punkt 7.6. und 7.7. normierten Pflichten schad- und klaglos halten.
8.1
Sämtliche Rechte an der Plattform – insbesondere etwaige Urheber-, Marken-, Gebrauchsmuster- und Patentrechte – stehen ausschließlich der SSS zu. Dies gilt auch für in welchem Zusammenhang und in welcher Form auch immer durch SSS durchgeführte Bearbeitungen, Ergänzungen und Weiterentwicklungen der Plattform bzw. Teile davon. Dem Kunden bzw. den Benutzern werden ausschließlich die unter Punkt 4. dieses Vertrages beschriebenen beschränkten Nutzungsrechte für die Dauer des Vertragsverhältnisses eingeräumt.
8.2
Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Source Code der Plattform. Der Kunde erkennt den Bestand des geistigen Eigentums der SSS und von etwaigen Dritten an und wird nichts unternehmen, was deren Wert beeinträchtigt. Der Kunde wird eine unbefugte Nutzung der Plattform durch Dritte, insbesondere auch durch die ihm zuzurechnenden Benutzer, verhindern. Dies gilt über die Beendigung dieses Vertrages hinaus.
8.3
SSS ist berechtigt, in freier Gestaltung seine urheberrechtlichen Ansprüche durch Angabe des Copyright-Symbols, der verlinkten Firmenbezeichnung, Firmenlogos und des Jahresdatums in der Plattform und in Dokumenten, die durch die Plattform generiert werden, angemessen zu publizieren.
9.1
Der Kunde bestätigt unwiderruflich, dass er sich über sämtliche Funktionsmerkmale der Plattform bestens informiert hat. Er hat sich insbesondere davon überzeugt, dass die Plattform seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
9.2
Der Kunde benennt auf Verlangen von SSS gegenüber der SSS einen zur Wahrnehmung verbindlicher Entscheidungen und Anweisungen ermächtigten Vertreter sowie einen Stellvertreter.
9.3
Unbeschadet der Verpflichtung von SSS zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Plattform erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
9.4
9.5
9.6
9.7
Der Kunde gewährt SSS zur Mängel- bzw. Fehlersuche und -behebung im Zusammenhang mit der Plattform Zugang mittels Fernzugang.
9.8
Der Kunde wird bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf die Plattform mitwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Kunden erforderlich ist. Der Kunde wird auch die ihm zuzurechnenden Benutzer entsprechend verpflichten.
9.9
Der Kunde ist verpflichtet für die Dauer der Nutzung der Plattform, spätestens jedoch binnen 30 Tagen ab Freischaltung der Plattform ein von der Plattform akzeptiertes Zahlungsmittel bzw. die für eine Belastung notwendigen Daten zu hinterlegen und aktuell zu halten. SSS ist berechtigt, vom Zahlungsdiensteanbieter des Kunden aktualisierte Zahlungsangaben abzufragen oder erhalten, einschließlich der Kreditkartenummer, dem Ablaufdatum und der Sicherheitskennziffer (oder einem vergleichbaren Merkmal) wenn sich die Zahlungsangaben des Kunden sich ändern oder vom dem Ablauf stehen. Der Kunde berechtigt SSS, die Kreditkarte unter Nutzung der aktualisierten Informationen weiter zu belasten. Sofern eine fällige Zahlung nicht erfolgreich durchgeführt werden kann, weil das Zahlungsmittel abgelaufen ist, wegen unzureichender Deckung oder aus anderem durch den Kunden zu vertretenden Gründen, kann SSS den Vertrag aussetzen oder kündigen.
10.1
SSS wird eine arbeitstägliche Sicherung der Daten des Kunden bzw. der Benutzer auf den Servern durchführen. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von 4 (vier) Wochen überschrieben werden.
11.1
SSS leistet nach den gesetzlichen Bestimmungen und den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen Gewähr für die Plattform. Die Funktionalität der Plattform richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung in der jeweils aktuellen Fassung. Zudem gewährleistet SSS, dass die vertragsgemäße Nutzung der Plattform durch den Kunden nicht in Rechte Dritter eingreift.
11.2
SSS wird die Plattform in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und erhalten. Die Pflicht zur Erhaltung beinhaltet nicht die Anpassung der Plattform an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen, wie Veränderungen der IT-Umgebung, insbesondere Änderung der Hardware oder des Betriebssystems, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.
11.3
Die Durchsetzung von Mängelansprüchen durch den Kunden ist davon abhängig, dass Mängel innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach ihrem erstmaligen Erkennen schriftlich gemeldet werden und reproduzierbar sind. Das Vorliegen eines Mangels sowie den Umstand, dass dieser bereits im Übergabezeitpunkt vorgelegen ist, hat in jedem Fall der Kunde zu beweisen; die gesetzliche Vermutung des § 924 ABGB kommt nicht zur Anwendung. Der Kunde wird SSS bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und SSS unverzüglich Einsicht in sämtliche Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
11.4
Bei Sachmängeln hat SSS in jedem Fall die Möglichkeit, Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) oder Austausch durchzuführen. Hierzu überlässt SSS dem Kunden nach seiner Wahl einen neuen, mangelfreien Zugang zur Plattform. Als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn SSS dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu verhindern (zumutbarer Work-Around).
11.5
Auch bei Rechtsmängeln hat SSS in jedem Fall die Möglichkeit, Gewähr durch Verbesserung zu leisten. SSS verschafft dem Kunden nach seiner Wahl eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit der Plattform im Umfang dieser Nutzungsbedingungen und allenfalls getroffener individueller Vertragsabreden oder an der ausgetauschten oder geänderten gleichwertigen Version (zumutbarer Work-Around).
11.6
Der Kunde hat im Rahmen der Gewährleistung eine neue bzw. veränderte Version zu akzeptieren, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht zu erheblichen, vom Kunden zu beweisenden, Nachteilen des Kunden führt (zumutbarer Work-Around).
11.7
Solange der Kunde die nach diesem Vertrag fällige Vergütung noch nicht vollständig bezahlt hat und er kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat, ist SSS berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
11.8
Behaupten Dritte Ansprüche, die den Kunden hindern bzw. behindern die Plattform vertragsgemäß zu nutzen, hat der Kunde SSS unverzüglich (längstens binnen einer Woche) schriftlich und umfassend darüber zu informieren. Wird der Kunde von Dritten aufgrund der Nutzung der Plattform geklagt, hat er sich hinsichtlich sämtlicher Schritte in diesem Zusammenhang mit SSS abzustimmen und wird der Kunde sämtliche Prozesshandlungen, insbesondere Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit Zustimmung von SSS vornehmen. In diesem Zusammenhang ist SSS verpflichtet, den Kunden schad- und klaglos zu halten, soweit die Ansprüche Dritter nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Kunden beruhen. In letzterem Fall hat der Kunde SSS schad- und klaglos zu halten.
11.9
Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt 6 (sechs) Monate und beginnt mit der Freischaltung der Plattform gemäß Punkt 7.
11.10
Erbringt SSS Leistungen, z.B. im Zusammenhang mit der Suche vom Kunden behaupteter Mängel, ohne dass tatsächlich ein Mangel vorliegt, so kann SSS hierfür ein Entgelt nach Zeitaufwand zu den jeweils aktuellen Stundensätzen der SSS verlangen. Das gilt insbesondere, wenn ein vom Kunden behaupteter Mangel nicht nachweisbar/reproduzierbar ist oder für Aufwand, der dadurch entstanden ist, dass der Kunde seinen Pflichten, insbesondere gemäß Punkt 9., nicht nachgekommen ist.
12.1
SSS haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit einer vertragswesentlichen Pflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, haftet SSS in Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch in Höhe des SSS gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zustehende Nutzungsentgelt für ein Vertragsjahr. Jedenfalls haftet SSS nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
12.2
Bei der Feststellung, ob SSS ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Softwarelösungen wie die gegenständliche SaaS-Lösung generell technisch nicht gänzlich fehlerfrei erstellt werden können.
12.3
Die Haftungsbegrenzungen gemäß Punkt 12.1. gelten nicht für die Haftung für Personenschäden, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.4
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Beauftragte von SSS.
12.5
Für den Fall, dass Leistungen von SSS von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Auftrags des Kunden zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls.
12.6
SSS ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte SSS davon in Kenntnis setzen. SSS wird den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür schriftlich verständigen. SSS ist nur dann verpflichtet, die Sperre wieder aufzuheben, sofern der begründete Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung vom Kunden nachweislich widerlegt wird.
13.1
SSS wird Anfragen des Kunden zur Anwendung der Plattform und/oder weiterer Leistungen innerhalb der Geschäftszeiten (werktags 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr) so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Anfrage entweder via Service Ticket System oder E-Mail, längstens jedoch binnen 2 Werktagen beantworten.
13.2
Die Überwachung der Grundfunktionen der Plattform erfolgt täglich. Bei schweren Fehlern oder Störungen, die eine Nutzung der Plattform verunmöglichen oder stark einschränken, erfolgt die Wartung/Behebung werktags innerhalb von 4 Stunden. SSS wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in möglichst kurzer Zeit durchführen.
13.3
SSS ist darum bemüht, dass Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Plattform sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung führen, wenn dies aus technischen Gründen erforderlich ist.
14.1
Der Kunde ist selbst für die Einholung der nach den Bestimmungen der DSGVO und sämtlichen nationalen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Datenschutzgesetz – DSG, BGBl I 165/1999 in der jeweils geltenden Fassung) erforderlichen Zustimmungserklärungen durch seine Benutzer und Vertragspartner verantwortlich. Die Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen werden in einem durch den Kunden und SSS gesondert abgeschlossenen Vertrag geregelt.
14.2
SSS verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden, Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeden unbefugten Dritten, insbesondere auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl von SSS als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von SSS erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich SSS vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.
14.3
Der Kunde verpflichtet sich, das gesamte im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung von der SSS erlangte geschäftliche, technische und wissenschaftliche Know-How streng vertraulich zu behandeln und Dritten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der SSS verfügbar zu machen. Der Kunde verpflichtet sich ferner, keine Schutzrechtsanmeldungen auf das im Rahmen der Vertragserfüllung von der SSS erlangte Know-How vorzunehmen. Der Kunde wird die Plattform Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung unbedingt erforderlich ist. Der Kunde garantiert, diesen Personen die Pflichten dieses Vertrages, insbesondere dieses Vertragspunktes, zu überbinden und SSS in diesem Zusammenhang schad- und klaglos zu halten.
14.4
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung entfällt, soweit die Vorgänge und das Know-How nach den Vertragspunkten 14.2. und 14.3.
a) dem Vertragspartner vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren,
b) der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren,
c) der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden des informierten Vertragspartners bekannt oder allgemein zugänglich werden,
d) im Wesentlichen Informationen entsprechen, die dem informierten Vertragspartner zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten offenbar oder zugänglich gemacht werden.
14.5
Die Pflicht zur Geheimhaltung endet 3 Jahre nach Beendigung dieses Vertrages, sofern nicht gesetzliche Regelungen eine längere Geheimhaltungspflicht vorsehen.
15.1
Der Vertrag zwischen SSS und dem Kunden wird für die Dauer von 1 Monat ab Freischaltung der Plattform für den Kunden befristet abgeschlossen, wobei der Kunde berechtigt ist, den Vertrag innerhalb dieses Zeitraums ohne Angabe von Gründen aufzulösen („Testphase“). Erfolgt keine Kündigung gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, wobei der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Monats schriftlich gekündigt werden kann.
15.2
Die außerordentliche Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund gilt für SSS insbesondere, wenn
a) der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet oder gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und innerhalb einer Nachfrist von 14 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Rüge hinsichtlich dieses Verstoßes diesen nicht behebt;
b) der Kunde die Plattform missbräuchlich verwendet, insbesondere gegen die unter Punkt 9. normierten Pflichten des Kunden verstößt;
c) der Kunde die ihm gemäß Punkt 2.3 zur Anzeige gebrachten Änderungen an diesen Nutzungsbedingungen nicht akzeptiert.
16.1
Mit Beendigung dieses Vertrages sperrt SSS den Zugang zur Plattform. Sämtliche vertraglich vereinbarten Entgelte für die Nutzung der Plattform sowie die Zurverfügungstellung von Speicherplatz werden – allenfalls aliquot – sofort fällig.
16.2
Bis längstens 30 Tage nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde die Möglichkeit seine Daten mittels Download zu exportieren. Zu diesem Zweck wird SSS dem Kunden seine Daten in einem lesbaren Format zur Verfügung stellen und ihn im Bedarfsfall beim Datenexport unterstützen. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Plattform zu erhalten.
16.3
Nach Ablauf der Frist gemäß Punkt 16.2. wird SSS die Inhalte unwiederbringlich löschen.
17.1
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Landesgericht in 1230 Wien.
17.2
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss sämtlicher Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).
17.3
Sämtliche Anhänge bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages. Dieser Vertrag ist abschließend, es bestehen keine, insbesondere mündlichen, Nebenabreden. Sämtliche Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
17.4
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall anstelle der unwirksamen eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Selbiges gilt, sofern dieser Vertrag unbeabsichtigt Lücken enthalten sollte.
17.5
Der Kunde erteilt SSS die jederzeit widerrufliche Berechtigung, für die Dauer dieses Vertrages sein Unternehmenslogo samt Unternehmensbezeichnung auf der Webseite von SSS sowie auf Werbeunterlagen zu Werbezwecken zu veröffentlichen sowie Hyperlinks auf die Unternehmenswebseite des Kunden zu setzen.
Stand: Juni 2024
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